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20.07.2012 Bayern
Die bei den Kunden beliebten mit Geld aufladbaren elektronischen Geschenkkarten gehören in vielen Einzelhandelsgeschäften möglicherweise bald der Vergangenheit an. Denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will die neuen Vorschriften des Geldwäschegesetzes auch auf Geschenkkarten anwenden. Viele Einzelhändler könnten dann jedoch Geschenkkarten nur noch ausgeben, wenn sie eine behördliche Erlaubnis beantragen und umfangreiche Überwachungs-, Prüf- und Haftungsauflagen akzeptieren. Außerdem muss jeder Kunde, der eine Geschenkkarte kaufen will, seinen Personalausweis im Laden vorlegen, damit der Händler seine Personalien aufnehmen kann. Diese absolut praxisferne Maßnahme würde die Ausgabe der Karten in einer Vielzahl von Einzelhandelsgeschäften praktisch unmöglich machen. Betroffen wären Unternehmen mit mehr als einer Verkaufsstelle. Elektronisch auslesbare Gutscheinkarten gehören heute neben Büchern, Parfum und Spielzeug zu den beliebtesten Geschenken. Die Alternative ist weder für die Kunden noch für den Handel zufriedenstellend: Papiergutscheine wie anno dazumal – sie können leicht gefälscht werden, sind für die Kunden nicht flexibel einsetzbar und belasten die Umwelt. Der HBE wird deshalb - zusammen mit dem Bundesverband HDE - weiter massiv darauf drängen, dass die geplanten, völlig überzogenen Vorschriften für elektronische Geschenkkarten nicht in die Praxis umgesetzt werden.
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