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13.07.2012 Bayern
Die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb trägt der Unternehmer bzw. Arbeitgeber. Er muss dafür sorgen, dass Verhältnisse und Verhalten am Arbeitsplatz den Anforderungen des Schutzes der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten genügen und sachliche, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen. Mit dem Ziel, den Betrieben überzogene Belastungen und hohe Kosten zu ersparen, hat der HBE-Kooperationspartner, die Gesellschaft für Personaldienstleistungen (GfP) ein bundesweites Betreuungskonzept für den Arbeits- und Gesundheitsschutz entwickelt, das die gesetzlichen Anforderungen betriebsspezifisch umsetzt und die gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. Die GfP betreut mehrere tausend Betriebe aus dem gesamten Bundesgebiet. Ihr Konzept richtet sich streng nach den gesetzlichen Anforderungen, setzt die Vorgaben jedoch betriebswirtschaftlich um. Als HBE-Mitglied räumt Ihnen die GfP Sonderkonditionen ein. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: www.gfp24.de.
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