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29.06.2012 Bayern
Das Bundesarbeitsministerium arbeitet derzeit an den letzten Formulierungen für einen Gesetzesvorschlag zur Neuregelung der Minijobs. Hierzu hat es bereits eine Grundsatzeinigung der Koalition gegeben. Die Minijob-Grenze soll danach auf 450 Euro steigen, die Gleitzonen-Höchstgrenze ("Midijob") auf 850 Euro. Im Rahmen des Minijobs soll gleichzeitig die bisherige optionale Aufstockung des Rentenversicherungsbeitragsanteils auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag obligatorisch werden. Dafür erhält der Beschäftige einen vollen Leistungsanspruch auf alle Leistungen der Rentenversicherung, u. a. Reha-Leistungen. Ihm wird jedoch die Möglichkeit eines sogenannten „opt-out“ eingeräumt, sodass er lediglich den bisherigen Rentenversicherungsbeitrag zahlt bei reduzierten Ansprüchen gegen die Rentenversicherung. Für die Neuregelung ist derzeit eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen. HBE-Geschäftsführerin Dr. Melanie Eykmann: „Minijobs sind im überregulierten deutschen Arbeitsmarkt ein unverzichtbares Flexibilisierungselement. Da die meisten Beschäftigungsverhältnisse heute voll sozialversicherungspflichtig entstehen, wird es durch die Neuregelung auch nicht zu einer Ausweitung bei der Anzahl der Minijobs kommen.“
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