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14.06.2012 Bayern
Am 06. Juni 2012 hat die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution getagt. Wichtigster Gegenstand der Sitzung war der Beschluss über einen neuen Gefahrtarif, der am 01. Januar 2013 in Kraft treten wird und der erstmals einheitlich sowohl für die Betriebe des Groß- als auch des Einzelhandels gilt. Der Gefahrtarif ist Grundlage für die Berechnung der individuellen Beitragshöhe. Diese ist abhängig von der konkreten Unternehmensart, die einer bestimmten Tarifstelle zugewiesen ist. In den Tarifstellen werden Unternehmensarten mit gleichen oder ähnlichen Gefährdungsrisiken zusammengefasst und Gefahrklassen zugeordnet. Die Gefahrklassen wurden auf Grundlage der Unfalllasten und Entgelte der letzten Jahre berechnet. Aus dem neuen Gefahrtarif können sich in Einzelfällen Änderungen in Bezug auf die Beitragshöhe der einzelnen Mitglieder ergeben. Grundsätzlich wird der Beitrag für Einzelhandelsbetriebe aber 2013 voraussichtlich relativ stabil bleiben.
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