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08.06.2012 Bayern
Mehrere HBE-Mitgliedsfirmen haben Schreiben der Business Software Alliance (BSA) erhalten, in denen Auskunft über Software-Lizenzen verlangt wird. Die BSA weist dabei darauf hin, dass in den jeweiligen End-User-Lizenzbestimmungen des Lizenzgebers (z. B. Adobe, Apple, Microsoft) eine Selbstüberprüfungsklausel enthalten sei, nach der jeder Benutzer verpflichtet ist, bei der Überprüfung durch Dritte diese Lizenz nachzuweisen. Die BSA arbeitet mit den großen Softwareanbietern zusammen, um Lizenz-Piraterie zu bekämpfen. Auf Nachfrage des HBE konnte allerdings ein Mitarbeiter der BSA keine konkrete Rechtsgrundlage für das Auskunftsersuchen angeben. Auch das schriftliche Auskunftsersuchen ist relativ vage. Es wird deshalb empfohlen, mit Auskünften an die BSA vorsichtig zu sein, solange keine klare Bevollmächtigung oder Anspruchsgrundlage nachgewiesen ist. Allerdings ist es unstreitig verboten, lizenzpflichtige Software ohne Registrierung zu nutzen. Wird eine unbefugte Nutzung festgestellt und nachgewiesen, stehen dem Lizenzinhaber Unterlassungs- und Urheberrechtsansprüche sowie Schadenersatz zu. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Juristen in Ihrer HBE-Geschäftsstelle.
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