News
01.06.2012 Bayern
Endlich mal ein Vorhaben, dass die Unternehmen in Deutschland sinnvoll entlastet: Die Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen sollen von jetzt zehn auf zunächst acht Jahre und 2015 auf sieben Jahren sinken. Dies geht aus dem Jahressteuergesetz 2013 hervor, das die Bundesregierung nach langer Diskussion jetzt beschlossen hat. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Das ist ein wichtiges Signal und die richtige Maßnahme. Denn kürzere Aufbewahrungsfristen bedeuten für die Wirtschaft weniger unnötige Bürokratie und geringere Kosten.“ Für den HBE ist die beschlossene Verkürzung der Aufbewahrungsfrist allerdings nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Aigner: „Beim Bürokratieabbau ist das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht. Allein im Steuer-, Sozial- und Handelsrecht können die Archive der Unternehmen noch von Bergen von Papier befreit werden.
Pressesprecher
Tel.:089 55118-113
Fax:089 55118-114
Mobil:0172 8645704
E-Mail:ohlmann@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.