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01.06.2012 Bayern

Bürokratieabbau: Vereinfachung bei der Steuer

Endlich mal ein Vorhaben, dass die Unternehmen in Deutschland sinnvoll entlastet: Die Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen sollen von jetzt zehn auf zunächst acht Jahre und 2015 auf sieben Jahren sinken. Dies geht aus dem Jahressteuergesetz 2013 hervor, das die Bundesregierung nach langer Diskussion jetzt beschlossen hat. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Das ist ein wichtiges Signal und die richtige Maßnahme. Denn kürzere Aufbewahrungsfristen bedeuten für die Wirtschaft weniger unnötige Bürokratie und geringere Kosten.“ Für den HBE ist die beschlossene Verkürzung der Aufbewahrungsfrist allerdings nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Aigner: „Beim Bürokratieabbau ist das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht. Allein im Steuer-, Sozial- und Handelsrecht können die Archive der Unternehmen noch von Bergen von Papier befreit werden.

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