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25.05.2012 Bayern
In Bayern soll die strenge Regulierung von Einzelhandelsprojekten auf dem Land gelockert werden: Künftig sollen die Kommunen selbst über die Ansiedlung größerer Supermärkte und Drogeriefilialen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.200 Quadratmetern entscheiden. Dies ist ein Kernpunkt des neuen Landesentwicklungsprogramms (LEP), dass der Ministerrat in dieser Woche beschlossen hat. In dem Entwurf wurde das Einzelhandelsziel insgesamt gestrafft und vereinfacht sowie das bewährte Zentrale-Orte-Prinzip beibehalten. Nach dem Beschluss des Kabinetts wird das neue LEP nun in einem nächsten Schritt einem umfassenden Anhörungsverfahren unterzogen, in das, neben den Kommunen, verschiedenen Verbänden und der Öffentlichkeit, natürlich auch der HBE einbezogen ist. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Wir werden den Entwurf kritisch prüfen. Dass im neuen LEP die Nahversorgung im ländlichen Raum gestärkt werden soll, ist jedoch grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings dürfen die neuen Regelungen nicht dazu führen, dass es zu einem ungezügelten Wildwuchs von Einzelhandelsgroßprojekten auf der Grünen Wiese kommt. Hier stehen die Kommunen in der Verantwortung, für eine ausgewogene Einzelhandelsentwicklung in Bayern zu sorgen.“
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