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11.05.2012 Bayern

Rundfunkgebühr: Neue Regelung ab 01.01.2013

Der neue Rundfunkbeitrag ersetzt ab 2013 das alte Gebührenmodell. Er ergibt sich aus der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Kraftfahrzeuge. Wer welche Rundfunkgeräte bereithält, spielt zukünftig keine Rolle mehr. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: "Der HBE hat sich gemeinsam mit allen Einzelhandelsverbänden und anderen Wirtschaftsverbänden sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene von Beginn an am politischen Prozess im Zusammenhang mit dem neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag beteiligt. Es war dabei schon in einer frühen Phase erkennbar, dass das neue Modell mit deutlichen Beitragssteigerungen insbesondere für Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten und hoher Beschäftigungszahl verbunden sein würde. Der HBE hat die Bayerische Staatsregierung von Anfang an darauf hingewiesen, dass viele Unternehmen teilweise das Mehrfache des bisherigen Beitrags zahlen müssen. Dies haben wir auch in Gesprächen mit den bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber, Beckstein und Seehofer sowie mehreren Schreiben an die Staatskanzlei deutlich gemacht. Leider sind unsere Bedenken dort beiseite gewischt worden." Zwischenzeitlich zeigt sich immer mehr, dass viele unserer Mitgliedsunternehmen massiv von der Änderung der Rundfunkgebührenordnung betroffen sind. Die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft will sich deshalb weiterhin intensiv mit dem Thema befassen und auch auf die Politik zugehen. Bitte helfen Sie uns, ausreichend Argumentationsmaterial zu sammeln und setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn auch Ihr Unternehmen eine übermäßige Gebührenerhöhung zu erwarten hat.

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