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04.05.2012 Bayern
Jeder Einzelhandelsbetrieb (zwei bis 20 Mitarbeiter) muss im Unternehmen einen ausgebildeten Ersthelfer haben. Dies regeln die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften. Unternehmen mit mehr als 20 Angestellten müssen fünf Prozent der Belegschaft als Ersthelfer ausbilden lassen. Sind in Ihrem Betrieb nicht genügend ausgebildete Ersthelfer vorhanden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar (Bußgeld bis zu 10.000 Euro). Der Erste-Hilfe-Kurs zur Erlangung des Führerscheins reicht z. B. als Anerkennung zum Ersthelfer im Unternehmen nicht aus. Hierfür ist ein zweitägiger Ersthelferlehrgang zwingend notwendig. Der HBE bot deshalb seinen Mitgliedsunternehmen exklusiv in Zusammenarbeit mit der Johanniter-Unfall-Hilfe in Ersthelferkursen die vorgeschriebene Ausbildung an (Foto). Alle Teilnehmer waren mit Eifer und großem Interesse bei der Sache. Aufgrund der überwältigenden Nachfrage wird der HBE natürlich auch in Zukunft kostenlose Ersthelferseminare für seine Mitgliedsunternehmen anbieten.
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