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13.04.2012 Bayern
Die Einzelhandelsunternehmen müssen in diesem Jahr nicht mit einer Erhöhung der Umlage der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution rechnen. Der Vorstand der Berufsgenossenschaft hat den Beitragsfuß für die Umlage 2011 auf 3,96 Euro je 1.000 Euro Entgelt festgelegt. Dies entspricht dem Umlagesatz des vorherigen Jahres. Anders als andere Berufsgenossenschaften erhebt die Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution von den Unternehmen keine Vorschüsse, sondern die infolge von Arbeitsunfällen verursachten Kosten (Heilbehandlung, Renten, Rehaleistungen) werden nachträglich im Wege einer Umlage von den Unternehmen erhoben. Die festgelegte Umlage für 2011 beinhaltet auch bereits eine Risikovorsorge hinsichtlich möglicher Beitragsausfälle durch die Insolvenz eines großen Drogerieunternehmens sowie einen weiteren Rückgang der Entgelte im Bereich der Unternehmerversicherung. Daher dürfte es auch bei der Umlage für das Jahr 2012 nicht zu einer Steigerung des Beitragsfußes kommen.
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