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30.03.2012 Bayern
Jahrelang ist die Finanzverwaltung beim Thema Registrierkasse eher großzügig verfahren. Damit ist nun offenbar Schluss. Die Finanzverwaltung hat angekündigt, die handels- und steuerrechtlichen Ordnungsvorschriften verstärkt durchsetzen zu wollen. Betriebsprüfer werden derzeit für die Prüfung von Kassensystemen geschult. Mit Blick auf die neuen Anforderungen an elektronische Kassensysteme sollte sich daher der Einzelhändler mit seinem Steuerberater und dem Kassenlieferanten oder IT-Dienstleister in Verbindung setzen, um die Gesetzes-Konformität der verwendeten Kassensysteme abzuklären. In vielen Fällen dürften Software-Updates und Speicheraufrüstungen notwendig werden. Entspricht die eingesetzte Kassentechnik nicht den gesetzlichen Anforderungen, muss der Händler damit rechnen, dass das Finanzamt Steuern aufgrund eines geschätzten Gewinns festsetzt. Die Schätzung wird im Zweifel höher als der vom Händler selbst ermittelte Gewinn sein und damit zu höheren Steuern führen. Außerdem kann eine Erlösverkürzung auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Weitere Informationen zu den steuerlichen Anforderungen an Registrierkassen (Neuerungen, Übergangsfristen etc.) erhalten Sie über Alexander Spickenreuther, Telefon 089 55118-140, spickenreuther@hv-bayern.de.
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