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23.03.2012 Bayern
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in dieser Woche in letzter Instanz festgestellt, dass eine tarifliche Urlaubsregelung, die eine Altersstaffelung vorsieht, eine unzulässige Altersdiskriminierung darstellt. Die Entscheidung liegt noch nicht im vollen Wortlaut vor. Das BAG hat insbesondere eine noch an "jungen" Lebensjahren anknüpfende Altersstaffel (30. bzw. 40. Lebensjahr) problematisiert, da es hier keine sachgerechte Verknüpfung zwischen Urlaubsdauer und einem infolge steigenden Lebensalters größeren Erholungsbedürfnis sieht. Das Gericht hat auch hier - wie in anderen vergleichbaren Fällen - allen Mitarbeitern unabhängig vom Alter einen Anspruch auf die vorgesehene Höchsturlaubsdauer eingeräumt. Im bayerischen Einzelhandel wurden bereits in der letzten Tarifrunde die Urlaubsregelungen der neuen Rechtsprechung angepasst. Dabei ist die Altersstaffelung für den Urlaubsanspruch entfallen. Durch die Differenzierung von gesetzlichem Mindesturlaub und übergesetzlichem Urlaub im Tarifvertrag kann außerdem der Umfang möglicher Abgeltungsansprüche nach Langzeiterkrankung begrenzt werden. Weitere Informationen zum Urlaubsgeld 2012 und zur aktuellen Urlaubsrechtsprechung erhalten Sie in der März-Ausgabe des HBE- Newsletters „Abo Arbeitsrecht“ und von den Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
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