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16.03.2012 Bayern

Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten verfassungswidrig?

Das Finanzgericht Hamburg hält die Vorschriften über die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes für verfassungswidrig. Der 1.Senat hat deshalb zur Klärung der Frage das Bundesverfassungsgericht angerufen (Beschluss v. 29.2.2012 - 1 K 138/10). Damit muss nun gerichtlich geklärt werden, ob die umstrittene Hinzurechnung von Mieten und Pachten für Immobilien überhaupt zulässig ist. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Dass die Gewerbesteuer nicht nur auf Gewinne, sondern auch auf ertragsunabhängige Elemente wie z. B. Miet- und Zinszahlungen fällig wird, ist völlig inakzeptabel.“ Der Handel fordert seit Jahren, die Gewerbesteuer endlich abzuschaffen. Aigner: „Wenn die Gewerbesteuer schon nicht vollkommen abgeschafft wird, dann brauchen wir zumindest eine grundlegende Reform, die für den Mittelstand weniger Belastung, weniger Aufwand und mehr Transparenz bringt.“

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