News
16.03.2012 Bayern
Das Finanzgericht Hamburg hält die Vorschriften über die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes für verfassungswidrig. Der 1.Senat hat deshalb zur Klärung der Frage das Bundesverfassungsgericht angerufen (Beschluss v. 29.2.2012 - 1 K 138/10). Damit muss nun gerichtlich geklärt werden, ob die umstrittene Hinzurechnung von Mieten und Pachten für Immobilien überhaupt zulässig ist. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Dass die Gewerbesteuer nicht nur auf Gewinne, sondern auch auf ertragsunabhängige Elemente wie z. B. Miet- und Zinszahlungen fällig wird, ist völlig inakzeptabel.“ Der Handel fordert seit Jahren, die Gewerbesteuer endlich abzuschaffen. Aigner: „Wenn die Gewerbesteuer schon nicht vollkommen abgeschafft wird, dann brauchen wir zumindest eine grundlegende Reform, die für den Mittelstand weniger Belastung, weniger Aufwand und mehr Transparenz bringt.“
Pressesprecher
Tel.:089 55118-113
Fax:089 55118-114
Mobil:0172 8645704
E-Mail:ohlmann@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.