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02.03.2012 Bayern

Tarifeinheit: HBE fordert gesetzliche Festschreibung

Angesichts des Streiks auf dem Frankfurter Flughafen hat HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner erneut eine gesetzliche Festschreibung der Tarifeinheit in Deutschland gefordert. Der Grundsatz der Tarifeinheit „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ habe sich seit Jahrzehnten bewährt und Mitarbeitern sowie Unternehmen Sicherheit gegeben. Das Prinzip der Tarifeinheit war jedoch 2010 vom Bundesarbeitsgericht wegen fehlender gesetzlicher Regelungen gekippt worden. Aigner: „Wir haben schon damals vor einer Zersplitterung des Tarifvertragssystems gewarnt, denn unterschiedliche Tarifverträge für Mitarbeitergruppen in einem Unternehmen können die Belegschaft spalten.“ Aigner begrüßt es deshalb ausdrücklich, dass die Bundesregierung jetzt angekündigt hat, das Tarifvertragsgesetz endlich nachzubessern. Aigner: „Wenn es in einem Unternehmen mehrere Tarifvereinbarungen mit verschiedenen Gewerkschaften gibt, deren Geltungsbereiche sich überschneiden, dann darf nur der Tarifvertrag angewendet werden, der für die Mehrzahl der gewerkschaftlich gebundenen Mitarbeiter im Betrieb gilt. Deshalb muss die schwarz-gelbe Bundesregierung die Tarifeinheit jetzt schnellstens gesetzlich regeln.“

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