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17.02.2012 Bayern

Elektronisches Lastschriftverfahren: Übergangsfrist bis 2016

Das elektronische Lastschriftverfahren (Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift) wird vier weitere Jahre möglich sein. Das Europäische Parlament hat in dieser Woche eine entsprechende Verordnung angenommen. Damit kann der deutsche Handel das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) noch bis 1. Februar 2016 einsetzen. HBE-Finanzexperte Alexander Spickenreuther: „Das elektronische Lastschriftverfahren ist beim Handel beliebt, denn es ist das kostengünstigste Verfahren. Daher begrüßen wir die Entscheidung des Europäischen Parlaments ausdrücklich.“ Ursprünglich sollte das ELV deutlich früher abschafft werden. Von diesem Vorhaben wurde jedoch jetzt auf Druck des Handels abgerückt. Spickenreuther: "Wichtig ist nun, dass die Kreditwirtschaft nach dem Enddatum ein mit dem heutigen ELV vergleichbares Verfahren etabliert." Nachdem das Europäische Parlament grünes Licht gegeben hat, ist nun formell noch die Zustimmung des Ministerrats nötig. Außerdem muss ein deutsches Begleitgesetz beschlossen werden.

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