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09.02.2012 Bayern
Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat sich am 6. Februar 2012 mit den Anträgen von SPD, Linkspartei und Bündnis 90/Die Grünen für die Einführung gesetzlicher Mindestlohnregelungen befasst. Sie enthalten jeweils unterschiedliche Ansätze, wie gesetzliche Mindestlöhne in Deutschland eingeführt werden können. Die Linkspartei fordert einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 10 Euro. Die SPD stellt sich Modifikationen bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen vor und plädiert ebenfalls für die Einführung eines einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns. Auch Bündnis 90/Die Grünen befassen sich mit Veränderungen beim Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen. Einzelne Elemente dieser Vorschläge sind durchaus begrüßenswert: So bspw. die von Bündnis 90/Die Grünen geforderte klare Zuweisung der gerichtlichen Überprüfung von Allgemeinverbindlicherklärungen auf die Arbeitsgerichtsbarkeit, die auch von der SPD gefordert wird, oder die von der SPD geforderte Reformation des 50-Prozent-Quorums zugunsten der im alten Tarifvertragsgesetz vorgesehenen "Repräsentativität" der Tarifverträge. Die Gesetzesanträge fügen wir als Anlagen bei.
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