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03.02.2012 Bayern
Unternehmen, die in die Gesundheit ihrer Beschäftigten investieren, profitieren von höherer Motivation und Produktivität. Überdies verpflichtet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) jeden Arbeitgeber, der mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt, deren arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Der HBE-Kooperationspartner, die Gesellschaft für Personaldienstleistungen (GfP), hat ein bundesweites Betreuungskonzept entwickelt, das die gesetzlichen Anforderungen betriebsspezifisch umsetzt und die gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. Die GfP betreut mehrere tausend Betriebe aus dem gesamten Bundesgebiet. Ihr Konzept richtet sich streng nach den gesetzlichen Anforderungen, setzt die Vorgaben jedoch betriebswirtschaftlich um. Als Mitglied unseres Verbandes räumt Ihnen die GfP Sonderkonditionen ein. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an unter www.gfp24.de.
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