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09.01.2012 Bayern
Der Thüringer Landtag hat am 16. Dezember 2011 eine Veränderung des Ladenöffnungsgesetzes beschlossen. Danach muss nun in der Personalplanung vorgesehen werden, dass für die Mitarbeiter jeweils zwei Samstage im Monat beschäftigungsfrei sind. Das Gesetz enthält ein kleines Hintertürchen, da durch eine Rechtsverordnung Ausnahmen von dem Beschäftigungsverbot geregelt werden können. Eine solche Rechtsverordnung liegt jedoch bis heute nicht vor.
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