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15.12.2011 Bayern
Die beiden Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wollen am 16. Dezember 2011 in den Bundesrat einen Gesetzesantrag einbringen, mit dem ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland in Höhe von 8,50 Euro eingeführt werden soll. Es ist zu erwarten, dass diese Gesetzesinitiative auch von anderen SPD-geführten Bundesländern unterstützt wird, sofern nicht in Koalitionsverträgen mit der CDU oder der FDP in derartigen Fragen eine Enthaltung vereinbart worden ist. Selbst wenn der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschließen würde, bedürfte dieser jedoch noch zur Verwirklichung der Zustimmung durch den Bundestag. Trotz der Neigung des Arbeitnehmerflügels der CDU für einen gesetzlichen Mindestlohn kann jedoch aufgrund des jüngsten Parteitagsbeschlusses davon ausgegangen werden, dass die Gesetzesinitiative im Parlament keine Mehrheit finden würde. Die Gesetzesinitiative aus Baden-Württemberg - einem Bundesland mit einem grünen Ministerpräsidenten - erinnert jedoch daran, dass die Grünen auf ihrem jüngsten Bundesparteitag ihre Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn modifiziert haben. Forderten sie bislang ein Mindestniveau in Höhe von 7,50 Euro, so wurde dies nun auf 8,50 Euro erhöht. Auch der CDU-Parteitagsbeschluss, der sich dafür aussprach, die Mindestlöhne in Branchen ohne tarifliche Regelungen der Höhe nach an die bereits bestehenden bundesweiten Mindestlohnregelungen in einigen Branchen zu orientieren, zeigt, dass die Politik sich über alle Parteigrenzen hinweg gedanklich bereits bei einem Mindestlohnniveau oberhalb von 8,00 Euro bewegt.
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