News
09.12.2011 Bayern
Am 3. Dezember ist das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) in Kraft getreten. Damit sind die Arbeitgeber von der elektronischen Meldepflicht endgültig befreit. Es werden keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen bzw. die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht. HBE-Geschäftsführerin Dr. Melanie Eykmann: „Mit ELENA wollte die Bundesregierung ursprünglich ein praktikables und unbürokratisches Verfahren für die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten entwickeln. Im Zuge der geplanten Einführung von ELENA waren in den vergangenen Monaten jedoch insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit Kosten und enormer Bürokratie belastet worden.“ Grund für die Einstellung von ELENA war die fehlende Verbreitung einer qualifizierten elektronischen Signatur. Weitere Informationen zur Einstellung des ELENA-Verfahrens und den konkreten Auswirkungen für Arbeitgeber finden Sie auf der Homepage www.das-elena-verfahren.de.
Pressesprecher
Tel.:089 55118-113
Fax:089 55118-114
Mobil:0172 8645704
E-Mail:ohlmann@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.