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09.12.2011 Bayern

ELENA-Verfahren eingestellt: Wichtige Infos für Arbeitgeber

Am 3. Dezember ist das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) in Kraft getreten. Damit sind die Arbeitgeber von der elektronischen Meldepflicht endgültig befreit. Es werden keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen bzw. die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht. HBE-Geschäftsführerin Dr. Melanie Eykmann: „Mit ELENA wollte die Bundesregierung ursprünglich ein praktikables und unbürokratisches Verfahren für die elektronische Übermittlung von Entgeltdaten entwickeln. Im Zuge der geplanten Einführung von ELENA waren in den vergangenen Monaten jedoch insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit Kosten und enormer Bürokratie belastet worden.“ Grund für die Einstellung von ELENA war die fehlende Verbreitung einer qualifizierten elektronischen Signatur. Weitere Informationen zur Einstellung des ELENA-Verfahrens und den konkreten Auswirkungen für Arbeitgeber finden Sie auf der Homepage www.das-elena-verfahren.de.

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