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02.12.2011 Bayern
Auf Vorschlag der Regierungskoalition soll die Einkommensgrenze, bis zu der eine Beschäftigung als geringfügig gilt und daher von den Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung befreit ist, von 400 auf 450 Euro steigen. HBE-Geschäftsführerin Dr. Melanie Eykmann begrüßt besonders die damit verbundene rentenrechtliche Absicherung: „Minijobber sind künftig grundsätzlich durch die Aufstockung des Rentenversicherungsbeitrags von 15 Prozent um 4,6 Prozent voll in der Rentenversicherung abgesichert. Arbeitnehmer, die das nicht wollen, können darauf auch verzichten. Dann bleibt es bei der pauschalen Abgabe des Arbeitgebers.“ Die geplante Aufstockung der Einkommensgrenze für Minijobber ist die erste seit der letzten Minijob-Reform im Jahr 2003. Eykmann: „Minijobs sind im überregulierten deutschen Arbeitsmarkt ein unverzichtbares Flexibilisierungselement. Da die meisten Beschäftigungsverhältnisse heute voll sozialversicherungspflichtig entstehen, wird es durch die Neuregelung auch nicht zu einer Ausweitung bei der Anzahl der Minijobs kommen.“
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