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25.11.2011 Bayern
Ein Mitarbeiterhandbuch enthält Informationen, die Angestellte über ihr Unternehmen wissen sollten (u.a. Arbeitsbedingungen, Unternehmensrichtlinien). Dies können im Einzelhandel z. B. Grundanforderungen im Auftreten (Freundlichkeit, Pünktlichkeit, Ordnung), Verkaufstechniken (Kundenwahrnehmung, Kontaktaufnahme, Verhalten an der Kasse) oder auch organisatorische Regeln (Reklamationen, Ladendiebstahl, Warenpräsentation) sein. Dominik Nuss von der BBE Handelsberatung: „Der Vorteil für Unternehmen liegt in den für alle Mitarbeiter verbindlichen Regeln. Jeder Mitarbeiter hat Rechte, aber auch Pflichten, die eingehalten werden müssen.“ Allerdings, so Nuss, sind Mitarbeiterhandbücher immer sehr individuell und müssen speziell auf das jeweilige Unternehmen geschnitten werden. Nuss: „Die BBE bietet hier auf der Basis jahrzehntelanger Erfahrung einen Full-Service mit maßgeschneiderten Lösungen an: Gemeinsame Strategieentwicklung, begleitende Umsetzung und notwendige Aktualisierungen des Mitarbeiterhandbuchs.“
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