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25.11.2011 Bayern
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in dieser Woche ein wichtiges Urteil zum Thema Urlaub gesprochen: Ansprüche auf finanzielle Abgeltung von nicht beanspruchtem Urlaub wegen Krankheit sind nicht unbegrenzt möglich. HBE-Juristin Barbara Riedel: „Mit diesem Urteil hat der EuGH seinen ursprünglichen Kurs in Sachen Urlaubsabgeltung korrigiert. Das Gericht beurteilt jetzt eine tarifvertragliche Regelung, wonach Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub bei Langzeiterkrankung nicht zeitlich unbegrenzt angesammelt werden können, sondern 15 Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums erlöschen, als unionsrechtskonform.“ Das Recht auf unbegrenztes Ansammeln von Urlaubsansprüchen während eines langen Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit entspreche nicht dem Zweck des Urlaubsanspruchs. Der Urlaub solle nämlich laut EuGH dem Arbeitnehmer ermöglichen, "sich von seiner Arbeit zu erholen und über einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen". Der EuGH entschied damit gegen einen Kläger aus Deutschland. Der hatte eine finanzielle Abgeltung für Urlaub verlangt, den er innerhalb von drei Jahren nicht angetreten hatte.
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