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07.11.2011 Bayern
Im Vorfeld des CDU-Bundesparteitages, der sich nächste Woche mit einem Leitantrag zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohns befasst, hat die Bundeskanzlerin nun die Vorsitzenden des Arbeitnehmer- und des Wirtschaftsflügels der CDU damit beauftragt, gemeinsam ein Konzept zu entwickeln. Das Konzept soll den Vorrang tariflicher Regelungen festschreiben, aber dort, wo keine tariflichen Regelungen existieren, eine verbindliche Lohnuntergrenze für die Unternehmen vorsehen, die sich der Höhe nach am Mindestlohn der Zeitarbeitsbranche orientieren soll. Dieser liegt im Westen ab 1.11.2011 bei 7,89 €, im Osten bei 7,01 € und steigt am 1.11.2012 auf 8,19 € West bzw. 7,50 € Ost. Diese Grenze läge damit deutlich höher als die meisten untersten Tarifentgelte im Einzelhandel.
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