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28.10.2011 Bayern

Einführung der E-Bilanz: Das sollten Arbeitgeber unbedingt wissen

Die Finanzverwaltung stellt auf Elektronik um. Neben den Steuererklärungen sollen Betriebe künftig auch ihre Bilanzen und Gewinn- und Verlust-Rechnungen elektronisch einreichen (E-Bilanz). Diese neuen Vorschriften sind erstmals für Wirtschaftsjahre nach dem 31. Dezember 2011 anzuwenden. Die Umstellung bringt ggf. erheblichen Umstellungsbedarf in der Buchführung der einzelnen Unternehmen. Die Betriebe müssen sich also rechtzeitig mit dem Thema beschäftigen, um Zeit für die notwendigen Umstellungen zu haben. Das Bundesfinanzministerium hat eine Zusammenstellung von Antworten zu häufig gestellten Fragen unter www.eSteuer.de online gestellt. Ihr HBE-Ansprechpartner: Alexander Spickenreuther, E-Mail: spickenreuther@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-140.

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