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20.10.2011 Bayern
Die Personalvorstände der DAX-30 Unternehmen haben am 17. Oktober 2011 auf der Basis ihrer gemeinsamen Erklärung zu Frauen in Führungsfunktionen vom 30. März 2011 eine verbindliche Selbstverpflichtung vorgelegt. Der HDE hat diese Erklärung ausdrücklich begrüßt. Sie entspricht der Position des Einzelhandels, dass starre gesetzliche Quoten nicht zweckmäßig sind, sondern auf die jeweiligen betrieblichen Umstände abzustellen ist. Die Erklärung der DAX-30-Unternehmen finden Sie hier. <br /> Unabhängig davon hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am vergangenen Freitag einen vorläufigen Arbeitsentwurf für eine gesetzliche Flexiquote übersandt. Dieser Arbeitsentwurf ist nicht durch die Bundesministerin autorisiert und weder mit ihr noch mit einem anderen Bundesministerium abgestimmt. Die derzeitige Meinungsbildung in der Bundesregierung lässt es wahrscheinlich erscheinen, dass erfreulicherweise keine gesetzliche Regelung erfolgt. Die für das Gesellschaftsrecht federführende Bundesministerin der Justiz hat das vor, während und nach dem Treffen mit den Personalvorständen der DAX-30 Unternehmen als ihre Position bekräftigt.
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