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20.10.2011 Bayern
Der Arbeitgeber benötigt von seinen Mitarbeitern die sogenannten Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge,Freibeträge und Kirchensteuermerkmal), um die individuelle Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können. Die Informationen waren bislang auf der Vorderseite der Papier-Lohnsteuerkarte vermerkt. Ab dem kommenden Jahr 2012 sind diese Informationen bei der Finanzverwaltung gespeichert (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale, ELStAM) und werden den Arbeitgebern elektronisch für den Lohnsteuerabzug zur Verfügung gestellt. Das papierlose Verfahren macht die jährliche Vorlage einer neuen Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber überflüssig. Wie funktioniert das Verfahren? Was muss der Arbeitgeber beachten? Antworten darauf gibt das neue HBE-Praxiswissen „Elektronische Lohnsteuerkarte“.
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