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14.10.2011 Bayern
Das Bundeskabinett hat die "Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2012" beschlossen. Zwar ist grundsätzlich nicht mit Änderungen zu rechnen, aber die Werte für die Beitragsbemessungsgrenzen des neuen Jahres müssen noch vom Bundesrat beschlossen werden. In der Krankenversicherung gelten für 2012 folgende Beträge: In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 3.712,50 auf 3.825 Euro (= 45.900 Euro jährlich). Der Arbeitnehmeranteil in Höhe von 8,2 Prozent beträgt dann für das kommende Jahr monatlich 313,65 Euro und der höchstmögliche Arbeitgeberanteil steigt auf 279,23 Euro (7,3 Prozent). Im Anhang dieser E-Mail erhalten Sie die wichtigsten Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2012 im tabellarischen Überblick.
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