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13.10.2011 Bayern

Verbindliche tarifliche Entgeltuntergrenze

Der Tarifpolitische Ausschuss des Handelsverbandes Deutschland hat auf seiner Sitzung am 24. September 2011 beschlossen, zeitnah mit ver.di Tarifverhandlungen zur Festlegung einer für alle Einzelhandelsunternehmen verbindlichen tariflichen Entgeltuntergrenze - ein sog. tarifliches Basisentgelt - aufzunehmen. Die tarifliche Regelung soll dann für allgemeinverbindlich erklärt werden. Ziel ist es, Lohndumping in der Branche zu vermeiden. Die im Tarifpolitischen Ausschuss vertretenen HDE-Landesverbände haben sich dafür ausgesprochen, bei der Ausgestaltung der Entgeltuntergrenze im Bundestarifvertragregionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Der Handelsverband Deutschland geht davon aus, dass die Verhandlungen noch in 2011 aufgenommen und abgeschlossen werden können.

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