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30.09.2011 Bayern

Wichtige Änderung: Widerrufsbelehrung bis November anpassen

Seit August 2011 gelten neue Regelungen zum Widerrufsrecht, an die auch die Muster-Widerrufsbelehrung angepasst wurde. Bisher gab es Kunden, die beispielsweise eine im Internet bestellte Mikrowelle zwei Wochen lang nutzten, das Gerät anschließend zurückschickten und den vollen Kaufpreis zurückerstattet haben wollten. Das geht jetzt nicht mehr. Aus einem Hinweis im Muster der Widerrufsbelehrung geht jetzt klar hervor, dass der Händler einen Anspruch auf Wertersatz hat, sobald der Kunde die Ware vor Rücksendung in einer Weise ausprobiert hat, die im Ladengeschäft nicht möglich und üblich ist. Wichtig: Die Händler müssen die Rückgabe- und Widerrufsbelehrung nun bis spätestens 5. November 2011 an die neuen gesetzlichen Vorgaben anpassen. Nähere Informationen zu den neuen Regelungen zum Widerrufsrecht erhalten Sie in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.

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