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16.09.2011 Bayern
Der Handel mit Waren im Internet wird immer wichtiger. Viele stationäre Handelsunternehmen nutzen mittlerweile diesen Vertriebsweg, um sich damit ein zweites Standbein aufzubauen (siehe Meldung zum 2. Bayerischen E-Commerce Kongress). In dem aktualisierten HBE-Praxiswissen „E-Commerce“ wird in einem ersten Überblick aufgezeigt, welche Regelungen beachtet und welche Angaben unbedingt gemacht werden müssen. Inhalt: Informationspflichten vor Vertragsschluss, AGB, Hinweis auf das Widerrufsrecht/Rückgaberecht sowie sonstige zu beachtende Hinweis- und Kennzeichnungspflichten. Im Anhang sind ein Muster der Widerrufsbelehrung und ein gesetzliches Muster der Rückgabebelehrung beigefügt. Das HBE-Praxiswissen finden Sie unter Mitgliederservice/Praxiswissenübersicht.
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