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09.09.2011 Bayern
Unternehmen, die in die Gesundheit ihrer Beschäftigten investieren, profitieren von höherer Motivation und Produktivität. Prävention heißt deshalb die Devise erfolgreicher Unternehmen, denn ungünstige Arbeitsbedingungen können zu körperlichen und psychischen Beschwerden bei Mitarbeitern führen. Überdies verpflichtet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) jeden Arbeitgeber, der mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt, deren arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Der HBE-Kooperationspartner, die Gesellschaft für Personaldienstleistungen (GfP), hat ein rechtssicheres und preisgünstiges Betreuungskonzept entwickelt, das die gesetzlichen Vorgaben bundesweit betriebsspezifisch umsetzt und von vielen Berufsgenossenschaften anerkannt ist. Als HBE-Mitglied räumt Ihnen die GfP exklusive Sonderkonditionen ein. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an unter www.gfp24.de.
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