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11.08.2011 Bayern
Beim Widerrufsrecht im Internet herrscht endlich wieder Klarheit. In Deutschland gelten seit Anfang August die neuen Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen. Bisher gab es Kunden, die beispielsweise eine im Internet bestellte Mikrowelle zwei Wochen lang nutzten, das Gerät anschließend zurückschickten und den vollen Kaufpreis zurückerstattet haben wollten. Das geht jetzt nicht mehr. Aus einem Hinweis im Muster der Widerrufsbelehrung geht klar hervor, dass der Händler einen Anspruch auf Wertersatz hat, sobald der Kunde die Ware vor Rücksendung in einer Weise ausprobiert hat, die im Ladengeschäft nicht möglich und üblich ist. Wichtig: Die Händler müssen die von ihnen verwendeten Muster-Widerrufsbelehrungen nun bis spätestens zum 5. November 2011 an die neuen gesetzlichen Vorgaben anpassen. Bis zum 4. November 2011 (24.00 Uhr) genügt auch noch die alte Widerrufsbelehrung den Anforderungen des Gesetzes. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von den Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
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