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11.08.2011 Bayern
Arbeitgeber sind, verpflichtet Mitarbeitern die im Betrieb geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, sowie den Abdruck einer Reihe von Arbeitnehmerschutzgesetzen zugänglich zu machen und auszuhängen. Das sind insbesondere das Jugendarbeitsschutzgesetz, die Kinderarbeitsschutzverordnung, das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsgerichtsgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die jeweiligen Regelungen zu den Ladenschlusszeiten. Achtung: Die Nichtbeachtung dieser Aushangpflicht kann als Ordnungswidrigkeit mit nicht geringen Bußgeldern (z. B. bis 2.500 Euro) geahndet werden. Darüber hinaus besteht das Risiko von Schadenersatzforderungen durch Arbeitnehmer, die sich auf die fehlende Informations- und Kenntnisnahmemöglichkeit berufen können. Der HDE bietet auf seiner Homepage (www.einzelhandel.de) eine Neuauflage der aushangpflichtigen Gesetze an.
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