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24.06.2011 Bayern
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2011 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Familienpflegezeitgesetz Stellung genommen. Dabei hat er sich in einem wichtigen Punkt der HDE-Stellungnahme angeschlossen. Der HDE hat bemängelt, dass das Darlehensverfahren, mit dem Verdienstausfälle des Arbeitnehmers aufgefangen werden sollen, zu kompliziert ist. Der Bundesrat spricht sich nun dafür aus, dass das Darlehensverfahren unmittelbar zwischen dem betroffenen Arbeitnehmer und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben organisiert werden soll. Während der HDE vorgeschlagen hat, dies so für alle Familiepflegezeitfälle vorzusehen, schlägt der Bundesrat diese Lösung lediglich für Beschäftigte in kleinen Unternehmen vor.
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