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13.05.2011 Bayern
Obwohl die Arbeitgeber bereits in der ersten Verhandlungsrunde ein konkretes Angebot vorlegten, hat Verdi in der Tarifauseinandersetzung im bayerischen Einzelhandel am vergangenen Montag in rund 40 Betrieben Arbeitskampfmaßnahmen durchgeführt. Art, Ablauf und Umfang der Streikaktionen waren bayernweit unterschiedlich. Für den Fall, dass in Ihrem Unternehmen Arbeitskampfmaßnahmen stattfinden sollten, informieren Sie bitte Ihre HBE-Bezirksgeschäftsstelle über die konkreten Streikaktionen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie im HBE-Praxiswissen "Arbeitskampfmaßnahmen". Darin finden Sie Antworten auf alle praktischen und rechtlichen Fragen eines Arbeitskampfes. So sind z. B. Arbeitskampfmaßnahmen des Betriebsrates unzulässig. Betriebsräte dürfen deshalb bei Streikkundgebungen und Aktionen nicht als Amtsträger auftreten.
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