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29.04.2011 Bayern
Die Termine der Schulferien stehen seit langem fest und jeder Beschäftigte weiß, wie viele Urlaubstage er hat. Fragen des Urlaubs und damit verbundene Ansprüche bereiten in Betrieben jedoch oftmals Schwierigkeiten, da die rechtliche Seite in vielen Fällen nicht (ausreichend) bekannt ist. So bricht in Unternehmen gerade auch mit Blick auf die Sommerferien oft genug das Chaos aus, weil Mitarbeiter Urlaubsanträge auf die letzte Minute einreichen. HBE-Juristin Alexandra Weitmann: „Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, den Urlaub festzulegen. Dabei sind jedoch die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Dies betrifft wegen der Schulferien insbesondere Eltern schulpflichtiger Kinder.“ Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unseren beiden HBE-Praxiswissen „Urlaub“ und „Urlaubsgeld“.
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