News
21.04.2011 Bayern
Vor dem Hintergrund aktueller Medienberichte über mögliche Krankenkasseninsolvenzen ist es wichtig festzuhalten, was in diesem Fall der Arbeitgeber zu beachten hat. Den Versicherten entsteht im Insolvenz- oder Schließungsfall kein Schaden. Sie können innerhalb von zwei Wochen (Pflichtversicherte) bzw. drei Monaten (freiwillig Versicherte) zu einer anderen, frei wählbaren gesetzlichen Krankenkasse wechseln. Der Versicherungsschutz bleibt jederzeit gewährleistet. Der Arbeitgeber ist von einer Schließung bzw. Insolvenz einer Krankenkasse dann unmittelbar betroffen, wenn der Versicherte von seinem Wahlrecht keinen bzw. keinen rechtzeitigen Gebrauch macht. In diesen Fällen meldet der Arbeitgeber die betroffenen Mitarbeiter bei der Kasse an, bei der sie vor ihrer Mitgliedschaft in der insolventen Kasse versichert waren. Ist diese nicht zu ermitteln, wählt der Arbeitgeber eine neue Krankenkasse für seine Mitarbeiter aus (§ 175 Absatz 3 Satz 2 SGB V analog). Für den Arbeitgeber resultieren daraus - aufgrund des bundesweit einheitlichen Beitragssatzes von 15,5 % insgesamt bzw. 7,3 % Arbeitgeberanteil - keine finanziellen Vor- oder Nachteile. Den Arbeitgeber treffen damit genau die Pflichten, die er heute schon etwa bei Neueinstellungen hat, bei denen der neue Arbeitnehmer keine Mitgliedsbescheinigung vorlegt.
Pressesprecher
Tel.:089 55118-113
Fax:089 55118-114
Mobil:0172 8645704
E-Mail:ohlmann@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.