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08.04.2011 Bayern
Arbeitgebern wird es künftig erheblich erleichtert, Mitarbeiter ohne Sachgrund befristet einzustellen. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) steht ein Arbeitsverhältnis vor mehr als drei Jahren einer erneuten befristeten Einstellung nicht im Weg (Az: 7 AZR 716/09). Die Grenze von drei Jahren leitete das BAG von der üblichen zivilrechtlichen Verjährungsfrist ab. Das gesetzliche Verbot von Mehrfachbefristungen diene zwar dem Schutz der Arbeitnehmer. Die Vorschrift dürfe aber nicht zu einem Einstellungshindernis für Betroffene werden, so die Richter in ihrer Begründung. Das Gesetz erlaubt befristete Einstellungen für die Dauer von bis zu zwei Jahren, ohne dass der Arbeitgeber hierfür einen sachlichen Grund nennen muss. Das galt allerdings nicht, wenn der Arbeitnehmer zuvor schon - befristet oder unbefristet - beim selben Arbeitgeber beschäftigt war. Nach Ansicht des BAG entspricht jedoch ein so weitreichendes Befristungsverbot nicht mehr dem Ziel des Gesetzes. Arbeitgeber sollten stattdessen eine Möglichkeit bekommen, flexibel auf schwankende Auftragslagen zu reagieren. Mit diesem Urteil haben die Richter des BAG dafür die Basis geschaffen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei den Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
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