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08.04.2011 Bayern
Die Flut der betrügerischen Adressbuchwerbung ist nicht einzudämmen. Immer wieder erreichen den HBE Hilferufe betroffener Mitgliedsunternehmen, die von unseren Juristen bei der Anfechtung der durch Täuschung und Irreführung erschlichenen Verträge unterstützt werden. Denn leider nur zu oft werden scheinbar offizielle Schreiben, in denen z. B. für das Eintragen der Unternehmensadresse in ein Firmenverzeichnis eine Gebühr gefordert wird, mit Rechnungen verwechselt und bezahlt. HBE-Juristin Barbara Riedel: „Alle Mitarbeiter einer Firma müssen informiert werden, dass keine scheinbar kostenlosen Adressangaben, Korrekturabzüge, Telefonbucheinträge u.ä. unterschrieben und zurückgesendet werden dürfen. Wichtig: Da Behördenrechnungen nie per Fax kommen, ignorieren Sie Rechnungen, die Sie im unmittelbaren Nachgang zu Handelsregistereinträgen erhalten.“ Für Rückfragen wenden Sie sich an Ihre HBE-Geschäftsstelle.
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