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04.03.2011 Bayern
Die Gewerkschaft Ver.di hat in den letzten Tagen mehrere nicht tarifgebundene HBE-Mitgliedsunternehmen angeschrieben und aufgefordert, Tarifverhandlungen für einen Anerkennungstarifvertrag aufzunehmen. Für den Fall, dass bereits Tarifbindung besteht, wird um schriftliche Bestätigung gebeten. Die zur Unterschrift beiliegende Vereinbarung eines Anerkennungstarifvertrages umfasst außer dem aktuellen Lohn- und Gehaltstarifvertrag u.a. auch den Mantel- und Sonderzahlungstarifvertrag. HBE-Juristin Barbara Riedel warnt nicht tarifgebundene Unternehmen davor, auf dieses Angebot einzugehen. "Der Vereinbarungstext erfasst nicht nur den gekündigten Gehaltstarifvertrag, sondern alle tariflichen Regelungsbereiche und alle künftigen Änderungen der benannten Tarifverträge. Der Status "Ohne Tarifbindung" wäre damit quasi aufgehoben." Außerdem habe Ver.di keinen Anspruch auf eine Auskunft, ob eine tarifgebundene Mitgliedschaft des Unternehmens beim HBE besteht. Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Juristen in Ihrer HBE-Geschäftsstelle.
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