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18.02.2011 Bayern

Elektronische Rechnungen: Handel begrüßt Vereinfachung

Die umsatzsteuerrechtlichen Hürden für elektronische Rechnungen werden gesenkt. Dies sieht der überarbeitete Entwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 vor. HBE-Geschäftsführer Alexander Spickenreuther begrüßt es, dass die Bundesregierung darin entsprechende Forderungen des Handels berücksichtigt hat. „Von der Neuregelung werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren. So wird endlich der Zwang zur Verwendung elektronischer Signaturen bzw. des EDI-Verfahrens bei der Versendung elektronischer Rechnungen aufgehoben.“ Der HBE sieht allerdings noch weiteren Nachbesserungsbedarf: So müssen z.B. die Aufbewahrungspflichten flexibilisiert werden, damit künftig auch elektronische Rechnungen in Papier-Form aufbewahrt werden können.

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