News
18.02.2011 Bayern
Wenn Waren zu Sensations-Preisen beworben werden, müssen diese auch in ausreichender Menge vorhanden sein. Angebote, die am ersten Tag schon bei Verkaufsbeginn vergriffen sind, stellen eine unzulässige Lockvogelwerbung dar. Dies hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. I ZR 183/09). Der BGH bewertete die Werbung eines Discounters für Flachbildschirme und irische Butter als wettbewerbswidrig und stellte klar, dass Produkte wie z.B. Flachbildschirme mindestens am ersten Tag bis 14 Uhr, Lebensmittel bis zum Verkaufsschluss, verfügbar sein müssten. Der Hinweis in der Werbung des Discounters, dass die Flachbildschirme schon am ersten Angebotstag ausverkauft sein könnten, beeindruckte die Richter nicht.
Pressesprecher
Tel.:089 55118-113
Fax:089 55118-114
Mobil:0172 8645704
E-Mail:ohlmann@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.