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28.01.2011 Bayern

Finanzielle Entschädigung im Streikfall: Streikfonds des HBE

Die Vorgehensweise der Gewerkschaft ver.di wird in der Wahl der Kampfmittel immer radikaler. Nachdem über viele Jahre hinweg Streiks im Einzelhandel nahezu unbekannt waren, nehmen Arbeitskämpfe hinsichtlich Anzahl und Dauer ständig zu. Nicht nur Warenhäuser, Versender und Lebensmittel-Filialunternehmen werden bestreikt, sondern zunehmend auch mittlere und kleinere Einzelhändler. Deshalb hat der HBE bereits 1993 einen Streikfonds geschaffen. Bei einem Arbeitskampf (Streik oder Aussperrung) fällt im Einzelhandel der Umsatz in der Regel unwiederbringlich aus. Andere Wirtschaftsbereiche können den Verlust durch Überstunden und Sonderschichten nachholen. Wird "sein" Einzelhändler bestreikt, so kauft der Kunde eben bei der Konkurrenz ein. Deshalb sollten sich Unternehmen durch Beteiligung am Streikfonds einen Ausgleich und eine finanzielle Entschädigung für mögliche Umsatzausfälle sichern. Weitere Informationen dazu finden Sie im HBE-Praxiswissen "Streikfonds".

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